Am 22.8. 17 Aufstellugsbeschluss für Ortskern Dreye.
Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 28 (61/83) „Ortskern Dreye“ – Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
BGM:
Der Rat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28 (61/83) „Ortskern Dreye“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst im Ortsteil Dreye in der Gemarkung Kirchweyhe, Flur 5, die Flurstücke mit den Nummern 5/8, 5/9, 5/3, 7, 10/39, 10/33 sowie Teile der Flurstücke 10/31 und 10/32.
Die Lage und der Geltungsbereich des Bebauungsplans sind im als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Ziel und Zweck der Planung ist die Beseitigung von verwahrlosten Immobilien, die Nachnutzung von untergenutzten Flächen und die Arrondierung des Ortskerns von Dreye.
Bürgermeister
https://sessionnet.krz.de/weyhe/bi/to0040.asp?__ksinr=100906